Baumgartl Immobilien

 

 


Kaum ein Gebiet der Immobilienwirtschaft ist so vielseitig wie die Hausverwaltung.
Um so wichtiger ist es für Sie, einen qualifizierten Verwalter zu finden, um eine langfristige, vertrauensvolle Zusammenarbeit aufzubauen.


Bei der Verwaltung von Immobilien unterscheidet man zwischen der Verwaltung von

Innerhalb dieser Verwaltungsbereiche unterscheidet man zwischen

Der Immobilienverwalter ist verpflichtet alle Aufgaben zu erledigen, die im Zusammenhang mit der Verwaltung einer Liegenschaft stehen und durch die erhaltene Vollmacht abgedeckt sind.
Damit ein Immobilienverwalter gegenüber Dritten tätig werden darf, bedarf es einer Verwaltungsvollmacht, die von den Eigentümern dem Hausverwalter in schriftlicher Form erteilt werden.
In der Verwaltungsvollmacht sind jene Tätigkeiten aufgezählt, die im Zusammenhang mit der Verwaltung anfallen.
Ein Verwaltungsvertrag regelt den darüber hinausgehenden Tätigkeitsumfang und dessen Honorierung bzw. abweichende Details und Vollmachtseinschränkungen zu den Tätigkeiten der Verwaltung.

Dann kann ich Ihnen eine TOP Hausverwaltung vermitteln mit der ich sehr gut Erfahrungen gemacht habe.